Schiedsgerichtsbarkeit in Peru
Dr. Axel Reeg, Mannheim
Peru gehört infolge der Marktliberalisierung der 1990er Jahre seit mehr als einem Jahrzehnt zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Das Land verfügt seit über zwanzig Jahren über ein im lateinamerikanischen Vergleich sehr modernes Schiedsverfahrensregime; die Rechtsprechung ist schiedsverfahrenfreundlich. Schiedsverfahren sind in Peru sehr häufig. Ausländische Parteien können Schiedsgerichtsverfahren in Peru ohne besondere Probleme führen. Peru ist als Sitz internationaler Schiedsgerichte geeignet. Dies gilt auch für Schiedsverfahren unter Beteiligung von Parteien aus anderen lateinamerikanischen Staaten.
Schiedsgerichtsbarkeit in Kolumbien
Dr. Axel Reeg, Mannheim
Der am Äquator gelegene und an Atlantik und Pazifik grenzende Staat ist nach Brasilien, Mexiko und Argentinien inzwischen die viertgrößte Volkswirtschaft Lateinamerikas. Die verkehrsgünstige Lage zwischen den beiden amerikanischen Teilkontinenten, die gut ausgebildete und junge Bevölkerung, vor allem aber die Befriedung innerer Unruhen haben Kolumbien zu einem wichtigen Industriestandort werden lassen. Diese Entwicklung wurde durch eine konsequente Modernisierung der Wirtschaftsgesetzgebung flankiert, nicht zuletzt durch ein modernes und effizientes Schiedsverfahrenregime. Kolumbien ist eine sehr schiedsverfahrensfreundliche Jurisdiktion geworden.
Schiedsgerichtsbarkeit in Mexiko
Dr. Axel Reeg, Mannheim
Mexiko verfügt als zweitgrößte lateinamerikanische Volkswirtschaft über eine gewachsene, lebendige und für lateinamerikanische Verhältnisse sehr gut funktionierende Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Die mexikanische Gesetzgebung und die mexikanischen Gerichte sind schiedsverfahrensfreundlich. Auch ausländische Personen können Schiedsverfahren in Mexiko ohne besondere Probleme führen. Der rechtliche Rahmen für Schiedsverfahren in Mexiko und für die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in Mexiko entspricht allen wesentlichen internationalen Standards und ist auf der Höhe der Zeit. Mexiko ist gut als Sitz internationaler Schiedsgerichte geeignet.
Schiedsgerichtsbarkeit in Brasilien
Dr. Jan Curschmann, Hamburg
Brasilien war bis in die späten 1990-er Jahre ein ausgesprochen schiedsfeindliches Land. Das änderte sich erst durch das Schiedsgesetz No. 9.307/1996, das am 23.11.1996 in Kraft trat. In der Rechtspraxis stieß die mit diesem Paradigmenwechsel einhergehende Flexibilisierung sehr rasch auf großes Interesse.
(Veröffentlicht in dem im Jahre 2019 im Verlag C.H.Beck erschienen Praxishandbuch "Internationale Schiedsverfahren" (Hrsg. Salger/Trittmann). Die Einstellung des Manuskripts auf der Website des ELArb Arbitration Center sowie die Verbreitung über virtuelle Medien erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags).
Schiedsgerichtsbarkeit in Argentinien
Prof. Dr. Burghard Piltz
Am 26.07.2018 ist das argentinische Gesetz 27.449 zur internationalen Handelsschiedsgerichtbarkeit in Kraft getreten. Es hat eine grundlegende Änderung der für internationale Schiedsverfahren geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Folge.
(Veröffentlicht in dem im Jahre 2019 im Verlag C.H.Beck erschienen Praxishandbuch "Internationale Schiedsverfahren" (Hrsg. Salger/Trittmann). Die Einstellung des Manuskripts auf der Website des ELArb Arbitration Center sowie die Verbreitung über virtuelle Medien erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags).
Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit in Lateinamerika - Eine Skizze
Dr. Jürgen Samtleben, Hamburg
Veröffentlicht in "National, International, Transnational: Harmonischer Dreiklang im Recht", Festschrift für Herbert Kronke zum 70. Geburtstag, hrsg. von Christoph Benicke / Stefan Huber, Bielefeld: Gieseking Verlag 2020, S. 1529-1542. Die Einstellung des Manuskriptes auf der Website des ELArb Arbitration Centers und die Verbreitung über virtuelle Medien erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Das ELArb-Schiedsgerichtszentrum in Hamburg
Dr. Jan Curschmann, Hamburg
Das ELArb-Schiedsgerichtszentrum in Hamburg ist auf die schiedsgerichtliche Beilegung von weltweiten Wirtschaftsstreitigkeiten ausgelegt, mit besonderem Fokus auf Streitigkeiten im europäisch-lateinamerikanischen Kontext. Sein Träger ist die ELArb European-Latinamerican Arbitration Center GmbH, deren einziger Gesellschafter der gemeinnützige ELArb European-Latinamerican Arbitration Association e.V. („Verein“) ist.